Die Anträge für den Heizkostenzuschuss können ab 3. Oktober 2022 bis einschl. 28. April 2023 beim Gemeindeamt Arriach eingebracht werden.
Im Gemeindeamt Arriach ist Frau Altziebler, Tel.: 04247/8514, für die Abwicklung der Anträge zuständig, gibt Ihnen Auskunft und ist bei der Antragstellung behilflich.
Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode
Höhe des Einkommens
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2022) betragen für den
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00
Einkommensgrenze(monatlich)* | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/Witwer), die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Pensionsbonus/ Ausgleichszulagenbonus) | € 1.100,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.560,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 270,- |
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00
Einkommensgrenze(monatlich) | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.250,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigen Kinder) | € 1.730,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 270,- |
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet