Erhöhung der Nächtigungstaxe mit 1.1.2023
Mit Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 6. Dezember 2022, Zl. 02-FINF-3303/5-2022, wurde die Höhe der Nächtigungstaxe neu festgesetzt.
„Das Ausmaß der Nächtigungstaxe gemäß § 9 Abs. 1 des Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetzes – K-ONGT wird mit Euro 0,70 festgesetzt“ Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.