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Vergnügungssteuer für Veranstaltungen

Gemäß der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Arriach vom 27. Oktober 2020, Zl. 920/-7-2020, mit der Vergnügungssteuern ausgeschrieben werden (Vergnügungssteuerverordnung), teilen wir mit, dass für diverse Veranstaltungen eine Abgabe eingefordert werden muss.

Um die richtige Berechnung der Abgabe zu gewährleisten, ist der Verein verpflichtet die Veranstaltung im Gemeindeamt zu melden. Sollten Eintrittskarten ausgegeben werden, kommen zwei verschiedene Vorgehensweisen in Frage:

  • die Eintrittskarten sind vor dem Verkauf, also im Vorhinein, durch die Gemeinde zu stempeln,
  • die Rechnung über den Einkauf der Eintrittskarten, aus welcher die genaue Stückzahl ersichtlich ist, ist im Gemeindeamt vorzulegen.

Nach der Veranstaltung ist der Gemeinde innerhalb von einer Woche eine Aufstellung zu übermitteln, welche die tatsächlich verkauften Karten (Vorverkauf und Abendkasse) darstellt.

Sollte bei einer Veranstaltung lediglich Eintritt in Form einer „Freiwilligen Spende“ eingehoben werden, gelten gem. Verordnung die Pauschalwerte.

Im § 4 der Verordnung sind die Befreiungen angeführt. Bei Annahme einer Befreiung ist bitte ein Antrag im Gemeindeamt vorzulegen, welcher anschließend geprüft wird.

Vergnügungssteuer Formular & Verordnung

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