Grundlagen
Grundlage für die Bebauung eines Grundstückes in Arriach ist der rechtskräftige Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan.
Bauwerber werden ersucht, vor einer konkreten Planung den Kontakt mit der Baubehörde der Gemeinde unter 04247 8514-12 herzustellen.
Für einen Bauantrag sind nachfolgende Unterlagen notwendig:
- unterschriebener Bauantrag / formloses Ansuchen
- Bauplan 2-fach
- Baubeschreibung 2-fach
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Zusätzliche Nachweise richten sich nach Bauvorhaben und sind laut Kärntner Bauordnung vorzulegen.
Vorschläge für Änderung des Flächenwidmungsplanes
Vorschläge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes können ganzjährig bei der Gemeinde Arriach eingebracht werden. Im Schreiben ist genau anzuführen, welche Grundstücksfläche umgewidmet werden soll und welches Ausmaß vorliegt. Um eine Widmungskategorie festzulegen, ist auch notwendig die beabsichtigte Bebauung bekannt zu geben.
Nachfolgende Unterlagen sind notwendig:
- schriftlicher Vorschlag
- Lageplan mit eingezeichnetem Widmungsvorschlag 3-fach
- Nachweis der Wasserversorgung
- Nachweis der Abwasserentsorgung
- Nachweis der verkehrsmäßigen Erschließung
- Einzeichnung von Gefahrenzonen am Grundstück
- Bebauungsplan
Formulare
Nachfolgend finden Sie wichtige Formulare für Ihr Bauvorhaben.