Katastrophenhilfe
Aktuelle Infos
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Unwetterkatastrophe vom 29.06.2022 zusammengefasst. Die Informationen werden ständig aktualisiert, um unsere Bürger*innen auf dem Laufenden zu halten.
Bestätigungen für das Finanzamt
Erforderliche Bestätigungen der Gemeinde, um Ihren Katastrophenschaden bei der nächsten Steuererklärung absetzen zu können, erhalten Sie am Gemeindeamt bei Fr. Andrea Maurer.
Schäden an Brücken
Die Abteilung 10 – Agrartechnik hat uns gebeten, eine Übersichtsliste zu erstellen, welche alle betroffenen Bürger*innen mit Schäden an Brücken dokumentiert. Aus diesem Grund bitten wir jeden Betroffenen bzw. jede Betroffene sich bis spätestens 28.02.2023 schriftlich bei Fr. Andrea Maurer – andrea.maurer@ktn.gde.at zu melden und folgende Daten bekannt zu geben: Standort/Parzellennummer der beschädigten Brücke, Eigentümer, wenn möglich Lageplan
Kärntner Nothilfswerk
Bitte denken Sie daran, verfügbare Rechnungen mit Zahlungsnachweis sowie Eigenleistungsaufstellungen direkt im Gemeindeamt abzugeben. Diese werden laufend in das Behördennetzwerk gestellt und somit der Schadenskommission zugänglich gemacht.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in den Katastrophengebieten sind nicht rückzahlbare Individualunterstützungen im Bereich der Soforthilfe/Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Überbrückung außerordentlicher sozialer Schwierigkeiten gegeben.
Zur Überbrückung von sozialen Notständen wie zur Beibehaltung von Wohnraum, zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage und zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände.
Förderhöhen:
- Für Schäden Kategorie 1 bis zu einer Höhe von Euro 10.000,-- soll eine Soforthilfe bis zu Euro 1.000,--
- Für Schäden Kategorie 2 bis zu einer Höhe von Euro 30.000,-- soll eine Soforthilfe bis zu Euro 3.000,--
- Für Schäden Kategorie 3 bis zu einer Höhe von Euro 50.000,-- soll eine Soforthilfe bis zu Euro 5.000,--
- Für Schäden Kategorie 4 über einer Höhe von Euro 50.000,-- soll eine Soforthilfe bis zu Euro 10.000,--
Antrag wird über die Gemeinde gestellt. Der Schaden muss vorläufig geschätzt werden.
Für die Schadensmeldung werden Auskünfte jeglicher Einkommen und Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen, Telefon, Internet usw.) benötigt.
Wir stehen gerne bei Fragen zur Verfügung und bitten ggf. um eine kurze Terminvereinbarung.
Ansprechpartner*innen:
Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 4 - Soziale Sicherheit
Abt4.post@ktn.gv.at sowie 05 0536 14504
Kärntner Nothilfswerk
Förderung der Behebung der Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (mit Ausnahme der Gebietskörperschaften) und Interessengemeinschaften.
Diese Förderung kann ab sofort beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie die Merkblätter mit allen wichtigen Informationen und Anforderungen, welche für die Antragstellung maßgeblich sind:
Merkblatt für die Antragstellung (Nicht selbständige und selbständige Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, ...)
Merkblatt für die Antragstellung von Interessentengemeinschaften (Weg-, Bringungs-, Agrargemeinschaften, ...)
Seit 3.11.2020 ist bei der Antragstellung von den oben genannten Interessentengemeinschaften die Vorlage von Einkommensunterlagen der Mitglieder nicht mehr notwendig ist.
Ansprechpartner:
Abt. 3 – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz
SGL Anita Glantschnig: 05 0536 13072; anita.glantschnig@ktn.gv.at
Christian Inglitsch: 05 0536 13074; christian.inglitsch@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at/katastrophenschutz
Österreichisches Rotes Kreuz - Soforthilfe
Das ÖRK bietet den Betroffenen der Unwetterkatastrophe eine Soforhilfe an - nachfolgend finden Sie beide Antragsformulare. Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Ansuchen gibt, je nachdem ob eine Familie mit oder ohne Kindern den Antrag stellt.
Die AntragstellerInnen werden gebeten, eine Haushaltsbestätigung aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen beizulegen – dadurch entfällt für die Gemeinde die Datenüberprüfung.
Die ausgefüllten und unterfertigten Anträge können entweder bei Mail an unwetterhilfe@k.roteskreuz.at oder per Post an Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Kärnten, Grete-Bittner-Straße 9, 9020 Klagenfurt am Wörthersee retourniert werden.
Beihilfenanschuchen_Unwetteropfer_ohne Kinder
Beihilfenansuchen_Unwetteropfer_mit Kinder
AK Kärnten-Katastrophenhilfe
- Soforthilfe in Höhe von € 1.500,00
- Zinsfreies Sonderdarlehen iHv. € 20.000,00
Für die Antragstellung müssen beide nachfolgenden Formulare ausgefüllt werden. Bei Fragen zur Soforthilfe ist die AK telefonisch unter 050 477 4002 erreichbar.
Soforthilfe-Gemeindebestätigung
Antrag Katastrophendarlehen 2022
Hornbach - Hochwasser Nachlass
- 20% Nachlass auf das gesamte Sortiment (ausgenommen Zoo und Zimmerpflanzen)
Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus und bringen Sie dieses zu jedem Einkauf mit, damit die 20% an der Kasse abgezogen werden können. Weitere Informationen finden Sie hier - Was tun bei Hochwasser und Unwetterschäden? | HORNBACH
GSM - Matschnig hilft
Die betroffenen Bürger der Gemeinde Arriach erahlten im Shop auf alle Malerprodukte wie Farben und Lacke sowie auf alle Böden einen Nachlass von 30%. Auf Dienstleistungsarbeiten wie sämtliche Malerarbeiten außen und innen und auf die Bodenbereitstellung - Verlegung diverser Böden, Parkett schleifen usw. einen Nachlass von 20%.
Für die Inanspruchnahme muss bitte ein Nachweis der Gemeinde mitgebracht werden!
Hagebaumarkt Mössler hilft
Jeder vom Unwetter betroffene Gemeindebürger (bitte mit Ausweis an dem die Adresse ersichtlich ist) bekommt im Hagebaumarkt Mössler 20% Rabatt. Diese Aktion ist bis zum 29. April 2023 verlängert worden.
Sachspenden
Sollten Sachspenden benötigt werden, bitte beim Gemeindeamt Arriach unter 04247 8514 melden.
Hilfestellung Gärntnerei Rumpold
Bitte wenden Sie sich für Bestellungen und Auslieferung an die Gärnterei Rumpold oder an Frau Silvia Kuttin
Hilfe bei Versicherungsfragen
KOBAN SÜDVERS GmbH
St. Veiter Ring 1A
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 50 871 2004
E-Mail: office.klagenfurt@kobangroup.at
Rotburg Infrarotheizungen
Die Firma Rotburg Infrarotheizung gewährt allen Betroffenen 20% auf Infrarotheizungen. Die Planung und Montage werden kostenlos übernommen. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf 0660 2500 393 oder 04212 46715.
Entgeltfortzahlung an Arbeitgeber
Dienstgeber*innen die bei ihnen beschäftigte Einsatzkräfte bei Großschadenereignissen bzw. Bergrettungseinsätzen unter Fortzahlung des Entgeltes von der Diensterfüllung befreien, erhalten eine Förderung.
Antragstellung:
- Dienstnehmer*in richtet Antrag an das Amt der Kärntner Landesregierung
- Antrag muss bis spätestens Ende nachfolgendes Quartal ab Ende des Ereignisses einlangen
- Antrag muss mittels dafür vorgesehenes Formular erfolgen und vollständig sein
Richtlinie Entgeltfortzahlung
Antragsformular
Bestätigung Einsatzorganisation
Landwirtschaft
Kärntner Nothilfswerk
Förderung der Behebung der Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (mit Ausnahme der Gebietskörperschaften) und Interessengemeinschaften.
Diese Förderung kann ab sofort beantragt werden!
Nachfolgend finden Sie die Merkblätter mit allen wichtigen Informationen und Anforderungen, welche für die Antragstellung maßgeblich sind:
Merkblatt für die Antragstellung (Nicht selbständige und selbständige Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, ...)
Merkblatt für die Antragstellung von Interessentengemeinschaften (Weg-, Bringungs-, Agrargemeinschaften, ...)
Seit 3.11.2020 ist bei der Antragstellung von den oben genannten Interessentengemeinschaften die Vorlage von Einkommensunterlagen der Mitglieder nicht mehr notwendig ist.
Ansprechpartnerin
Abt. 3 – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz
SGL Anita Glantschnig: 05 0536 13072; anita.glantschnig@ktn.gv.at
ww.sicherheit.ktn.gv.at
Die Anträge können ab August im Gemeindeamt Arriach ausgefüllt werden!
Selbstständig Erwerbstätige
SVS-Antrag für Gewerbebetriebe bitte an die Wirtschaftskammer schicken!
Selbstständig Erwerbstätige
SVS-Antrag für Gewerbebetriebe bitte an die Wirtschaftskammer schicken!